»Wir haben bis neun Uhr Zeit, nicht wahr? Nach dieser Zeit dürfen Sie nicht mehr in eine private Wohnung eindringen, um einen Ehebruch festzustellen.«
»Nein, mein Herr, bis 7 Uhr im Winter, bis 9 Uhr im Sommer; heute ist der 5. April, also geht das noch bis 9 Uhr.«