Morel fuhr entsetzt auf… »Was? Ich ins Gefängnis?« rief er, »wer läßt mich denn einstecken? Ich habe nichts verbrochen.« – »Aber bezahlt habt Ihr dem Gläubiger nicht, was Ihr ihm schuldig seid!« sagte Bourdin, »hier habt Ihr das gerichtliche Urteil! Dem Notar sollt Ihr bei Vorzeigung dieses 1300 Franks nebst Zinsen vom Verfalltage ab und den durch die Klage entstandenen Kosten zahlen, widrigenfalls Ihr ins Schuldgefängnis wandert. Da steht’s, Urteil vom 13. September dieses Jahres, wider Euch gefällt vom Pariser Handelsgericht und bestätigt vom Appellgericht.«